Beschwerdeverfahren

Das Hebel :: Beratung

Vorbemerkung

Alle am Schulleben beteiligten Menschen - Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte und schließlich alle Lehrkräfte - bilden eine Gemeinschaft, deren Ziel es ist, die Schule als Lern- und Lebensort zu begreifen und dafür zu sorgen, die Lehr- und Lernbedingungen bestmöglich zu gestalten.

Eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Arbeitsklima und für die Qualität des schulischen Miteinanders ist eine von gegenseitiger Wertschätzung und respektvollem Umgang geprägte Kommunikation zwischen allen am Schulleben Beteiligten.

Das Hebel-Gymnasium legt großen Wert auf eine ausgeprägte Feedback-Kultur. So sind alle Lehrkräfte bemüht, ein- bis zwei Mal im Schuljahr ausgehend von der Beantwortung eines Feedback-Fragebogens mit Ihren Klassen ins Gespräch zu kommen. Hierbei lassen sich möglicherweise Konflikte bzw. Missverständnisse im Vorfeld entschärfen oder lösen. Auch können Schülerinnen und Schüler so konstruktiv auf ihr Verhältnis zur Lehrkraft eingehen bzw. zu deren Unterrichtshandeln Stellung nehmen. Ebenso ist es der Lehrkraft möglich, konstruktiv und wertschätzend auf die Bedürfnisse und Sorgen der Schülerinnen und Schüler zu reagieren.

Dennoch ist nicht auszuschließen, dass der schulische Alltag auch Konflikte, Meinungsverschiedenheiten und Beschwerden mit sich bringt, die im Rahmen eines Feedback-Verfahrens zwischen Schülerinnen und Schülern oder Eltern und der Lehrkraft nicht gelöst werden können. Dies ist immer Ausdruck einer lebendigen Gemeinschaft und so enthalten auftretende Konflikte immer Chancen und Ansatzpunkte, Entwicklungen positiv zu beeinflussen. Wenn Probleme früh erkannt, benannt, analysiert und gemeinschaftlich gelöst werden, können daraus wertvolle Impulse in Bezug auf das zukünftige Miteinander entstehen.

Damit dies gelingen kann, müssen sich alle an Konfliktsituationen Beteiligten um besonnenes und sachorientiertes Handeln bemühen, in der Kommunikation miteinander ein Übermaß an Emotionen vermeiden und möglichst versuchen, die Position und Haltung des jeweils anderen nachzuvollziehen.

Konkret heißt das auch: Wer mit Beschwerden sinnvoll umgehen will, benötigt eine sachliche und angemessene Strategie, deren Stärke in der Verbindlichkeit liegt. Festgelegte Instanzenwege tragen in diesem Zusammenhang dazu bei, einer Eskalation vorzubeugen.

Die folgenden Hinweise haben das Ziel, allen am Schulleben Beteiligten ein verbindliches Verfahren an die Hand zu geben, damit die zur Normalität des Alltags gehörenden Beschwerden in konstruktiver Weise bearbeitet und verarbeitet werden können.

Grundsätze des Verhaltens

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sollten Beschwerden zunächst immer dort vortragen, wo der Beschwerdegrund aufgetaucht ist. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden kann, sollten Dritte hinzugezogen oder andere Ebenen einbezogen werden.

Der Grund für die Beschwerde sollte dabei möglichst sachlich vorgetragen werden. Spontan und impulsiv geäußerte Beschwerden sind häufig kontraproduktiv. Ein gewisser zeitlicher Abstand zwischen „Auslöser“ und „Beschwerde“ ist in der Regel hilfreich. Auf außergewöhnliche emotionale Betroffenheit sollten die Beteiligten offen hinweisen.

Je nach Situation können Beschwerden mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Wenn das Problem bei den ersten Gesprächen zwischen den unmittelbar Beteiligten nicht zur Zufriedenheit aller beseitigt werden kann, soll der Vorgang schriftlich dokumentiert werden.

Sollte sich die vom Beschwerdeführer angesprochene Person nicht zuständig fühlen, nimmt sie zu dem Problem nicht Stellung, sondern verweist ggf. auf das folgende Ablaufschema:

1. Fall: Ein Schüler möchte sich über einen Fachlehrkraft beschweren.

Der 1. Schritt ist, sich mit dem Fachlehrer über das Problem zu unterhalten. Sollte keine Einigung erzielt werden, so gibt es dann die Möglichkeit, den Klassenlehrer und/oder den Vertrauenslehrer anzusprechen. Sollte erneut keine Einigung erzielt werden, kann der Schüler (möglicherweise über die Eltern) gerne mit der Schulleitung sprechen. Bei dem oben skizzierten Vorgehen wird vermieden, dass wichtige Gesprächspartner, die für die Lösung des Problems nötig sind, übergangen werden. Auch für das Gespräch mit der Schulleitung ist vorab immer ein Gespräch zwischen betroffenem Schüler und betroffenen Lehrer notwendig, deshalb sollten sich bitte alle an die Beschwerde-Hierarchie halten.

Ratsam ist es, Konfliktgespräche oder Beschwerden nicht in den Pausen zu führen, sondern hierfür gesondert nach dem Unterricht einen Termin zu finden. Schülerinnen und Schüler können mit der betreffenden Lehrkraft einen gesonderten Sprechtermin vereinbaren.

2. Fall: Ein Elternteil möchte sich über eine Lehrkraft beschweren.

Auch in diesem Fall gilt die Beschwerde-Hierarchie: Suchen Sie bitte das Gespräch zunächst mit dem betroffenen Lehrer. Danach können Sie selbstverständlich auch den Klassenlehrer einschalten, oder auch Ihre Elternbeiräte. Als letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, die Schulleitung darauf anzusprechen. Sollten sich mehrere Eltern über eine Lehrkraft beschweren, so auch hier die Hierarchie zu beachten. Der betreffenden Lehrkraft sollte auf jeden Fall Gelegenheit eingeräumt werden, sich mit jedem der Beschwerde führenden Eltern einzeln zu unterhalten. Auf keinen Fall zielführend kann es sein, dass Eltern über die Lehrkraft hinweggehend sich gleich an die Schulleitung wenden. Ebenso wenig zielführend ist es, dass Eltern untereinander per E-Mail ein „Meinungsbild“ erstellen und dies den Klassenlehrern oder der Schulleitung zukommen lassen, ohne zuvor mit der betreffenden Lehrkraft den Kontakt gesucht zu haben.

3. Fall: Ein Lehrkraft möchte sich über einen Schüler beschweren.

Der Lehrer hat zunächst mit dem Schüler gesprochen und kommt erst nach diesem intensiven Gespräch zur Schulleitung. Die Schulleitung spricht dann zuerst allein mit dem Lehrer, dann allein mit dem Schüler und schließlich, im Regelfall, wenn vorher keine Lösung gefunden wurde, mit dem Schüler und dem Lehrer gemeinsam. Nach dem Schüler-Lehrer-Gespräch können zu jedem Zeitpunkt auch die Eltern mit einbezogen werden.

4. Fall: Ein Lehrkraft möchte sich über ein Elternteil beschweren.

Der Lehrer hat bereits ein Gespräch mit dem Elternteil geführt, das aber nicht zu einer Lösung geführt hat. Der Schulleiter, der daraufhin von dem Lehrer informiert wurde, sucht das Gespräch mit dem Elternteil.

Stand: November 2015