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Schulleben :: Schuljahr

Verpflichtung und Erklärung der Eltern nach den Herbstferien am 2. November 2020

Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen

Um das Infektionsrisikos für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor,

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.

Sofern solche Ausschlussgründe bekannt sind oder bekannt werden, sind die Eltern verpflichtet,

  • die Einrichtung umgehend zu informieren,
  • den Schulbesuch Ihres Kindes zu beenden,
  • Ihr Kind bei Auftreten von Krankheitsanzeichen während des Unterrichts oder der Betreuung umgehend von der Schule abzuholen, sofern es nicht selbst den Heimweg antreten kann.

Die Corona-Verordnung Schule verpflichtet alle Eltern bzw. volljährige Schüler, schriftlich zu erklären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und sie die genannten Verpflichtungen erfüllen:

  • Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen,
  • Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen der Rückkehr aus einem „Risikogebiet“.

Diesen Erklärungsvordruck des Ministeriums erhalten alle Eltern per Kopie über die Klassenlehrerteams bzw. Tutoren. Zudem kann der Vordruck auf der Homepage („Erklärungsvordruck“) heruntergeladen werden.

Diese unterschriebene Erklärung ist vor Unterrichtsbeginn am Montag, 02. Nov. 2020, dem Lehrer/ der Lehrerin auszuhändigen.